Beschäftigtendatenschutz – Mehr Freiheit am Arbeitsplatz

Grüner Beschäftigtendatenschutz

Gliederung des Gesetzentwurfs

2 Kommentare

Artikel 1 Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDatG)

1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt: Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten

§ 3 Datenerhebung und Weitergabe

§ 4 Datengeheimnis, Zulässigkeit, Einwilligung

§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten

§ 6 Übermittlung der Beschäftigtendaten an Dritte

3. Abschnitt: Schutz besonderer Arten von Beschäftigungsdaten

§ 7 Begrenzung des Auskunftsverlangens

§ 8 Gesundheitsdaten

4. Abschnitt: Besondere Kontrollen der Beschäftigten im Einzelfall

§ 9 Videoüberwachung am Arbeitsplatz

§ 10 Raster-Abgleich von Beschäftigtendaten (Screening-Verfahren)

§ 11 Einsatz von Telekommunikationsdiensten

§ 12 Benachrichtigungspflichten

5. Abschnitt: Kommunikation mit den Beschäftigten

§ 13 Telearbeit

§ 14 Einsatz von Ortungssystemen

§ 15 Einsatz biometrischer Verfahren

§ 16 Auftragsdatenverarbeitung

§ 17 Trennung der Daten aus Arbeits- und Schuldverhältnis

6. Abschnitt: Rechte und Pflichten

§ 18 Informationsrechte der Beschäftigten

§ 19 Benachrichtigung bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung der Daten

§ 20 Führung der Personalunterlagen

§ 21 Korrekturen

§ 22 Ansprüche der Beschäftigten bei Verstoß gegen ihr Rechte

§ 23 Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften

§ 24 Grenzen der Verschwiegenheitspflicht für Beschäftigte

§ 25 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

7. Abschnitt: Sonderbestimmungen

§ 26 Überwachung im Auftrag des Arbeitgebenden

§ 27 Datenverarbeitung innerhalb verbundener Unternehmen (Konzernklausel)

8. Abschnitt: Organisatorischer Datenschutz

§ 28 Betriebliche Datenschutzbeauftragte

§ 29 Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragten

§ 30 Anrufung der Betrieblichen Datenschutzbeauftragten

§ 31 Aufsichtsbehörde

9. Abschnitt: Datenschutz in den Interessenvertretungen

§ 32 Rechte von Betriebs- und Personalräten

§ 33 Datenverarbeitung von Betriebs- und Personalräten

10. Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 34 Unabdingbare Rechte der Beschäftigten

§ 35 Verwertungsverbot

§ 36 Löschungspflicht

§ 37 Bußgeldvorschriften

Artikel 2

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3

Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4

Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 5

Änderung des Gendiagnostikgesetzes

Artikel 6

Änderung des Sozialgesetzbuchs 3

Artikel 7

Inkrafttreten

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2 Antworten to 'Gliederung des Gesetzentwurfs'

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  1. zu § 27:

    Sind die Angaben zur DV innerhalb verbundener Unternehmen noch i.A.? Klarstellungen und Vereinfachungen wären für uns DSB hier äußerst hilfreich, weil mittlerweile das Ausgliedern von Abteilungen (z.B. Rechenzentrum) in eigene juristische Personen schon fast Standard ist.

    Gruß
    Uwe Breuer

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    Uwe Breuer

    10 Aug 10 at 07:59

  2. Hallo Uwe, wir diskutieren in der Tat noch, ob es dazu einer gezielten Regelung bedarf. Grundproblem dabei: die Frage reicht weit in den Gegenstandsbereich auch des Bundesdatenschutzgesetzes hinein. Den Bedarf sehen wir absolut auch!

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    Redaktion

    12 Aug 10 at 17:13

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