Beschäftigtendatenschutz – Mehr Freiheit am Arbeitsplatz

Grüner Beschäftigtendatenschutz

Mitarbeit noch bis Mitte September möglich

2 Kommentare

Das Kommentieren und Mitarbeiten am grünen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz noch bis Mitte September möglich!

Die Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke und Konstantin von Notz von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen haben mit der Veröffentlichung ihres Entwurfs eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes im Internet zur öffentlichen Diskussion Neuland betreten.

Unser Projekt hat viel öffentliches Lob erfahren und ein Parallelprojekt auf den Seiten des größten bundesdeutschen juristischen Fachverlags ausgelöst. Unser Gesetzentwurf wird hier direkt dem Regierungsentwurf gegenüberstellt und öffentlich diskutiert.

Insgesamt wurde die Diskussion bislang sehr gut angenommen – und durchweg sachlich und zum Teil auf hohem fachlichen Niveau geführt.

Bevor wir uns nun daran machen, die bisherigen Anregungen und Kommentare zu diskutieren und einzuarbeiten und unseren endgültigen Entwurf vorlegen, bitten wir alle, die sich noch nicht in die Diskussion eingeschaltet haben, noch einmal ganz herzlich, unsere extra hierfür eingerichtete Webseite zu besuchen und weitere Anregungen, Hinweise, Kritik und Änderungswünsche an dem Entwurf vorzubringen. Wir wollen bis Mitte September mit unserem Entwurf online bleiben und hoffen, dass Ihr gemeinsam die Zeit mit uns nutzt, möglichst viel Know-how und auch konkrete (Lebens-)Erfahrung aus den Betrieben und Behörden in den Entwurf einfließen zu lassen.

Herzlichen Dank dafür und viele Grüße,

Beate und Konstantin

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2 Antworten to 'Mitarbeit noch bis Mitte September möglich'

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  1. Wie verhaelt es sich mit der Weitergabe an Dritte:
    Der Arbeitgeber laesst zur Erreichbarkeit der MitarbeiterInnen im Notfall ein automatisches Benachrichtigungssystem durch eine Telekommunikationsfirma installieren. Dieses Unternehmen ist in der letzten Zeit unangenehm durch Missbrauch personenbezogener Daten aufgefallen. Muss ArbeitnehmerIn persönliche Daten wie Telefonnummern zur Weitergabe an dieses Telekommunikationsunternehmen freigeben, wenn dieses Unternehmen nicht auf die persönliche Anfrage zur Benutzung der Daten in der Vergangenheit eingegangen ist?

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    Dietmar Scholz

    21 Aug 10 at 16:18

  2. Hallo Dietmar,
    vielen Dank für den Hinweis. Es käme auf die Zweckspezifikation an, um ein derartiges Notfallsystem zu legitimieren, bei dem MitarbeiterInnen gehalten sind, auch persönliche Daten herzugeben. Denkbar wäre als Grundlage z.B. eine Regelung im Arbeitsvertrag. Generell beschreibst Du einen möglichen Fall der Auftragsdatenverarbeitung, der im BDSG als rechtlich privilegierte Fallgruppe erfasst ist und keine Datenübermittlung an Dritte beinhalten muss : Arbeitgeber haben dann aber u.a. die Verpflichtung, eine sorgsame Auswahl bei der Beauftragung zu treffen. Gesetzgeberischen Handlungsbedarf sehe ich für diesen doch recht speziellen Fall eher nicht.

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    Redaktion

    7 Sep 10 at 16:24

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