Experiment der öffentlichen Mitarbeit an grünem Gesetzentwurf ist geglückt
Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie lediglich zusätzliche Probleme aufgeworfen hat, anstatt die bestehenden zu lösen.
Auch wenn die Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld endlich zuzuwenden grundsätzlich positiv zu bewerten ist, ist der von der schwarz-gelben Bundesregierung bislang vorgelegte Kabinettsentwurf leider alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Aus unserer Sicht bietet er nicht die erforderlichen Verbesserungen für Beschäftigte gegenüber der geltenden Praxis. So verkennt er die gestiegenen Risiken der Informationstechnologie für die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen und bietet deshalb insgesamt keinen höheren Schutz vor Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz. Der Entwurf stößt deshalb zu Recht auf massive Kritik aus allen Richtungen. Er ist zu einseitig arbeitgeberfreundlich, bürokratisch und unverständlich.
Auch aus diesem Grund haben wir Bündnisgrünen uns dazu entschlossen, einen eigenen, sehr ausführlichen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen. Unser Ziel war es, potentielle Lösungen für die aus unserer Sicht drängendsten Probleme in diesem Bereich aufzuzeigen.
Am 20. Juli 2010 haben wir an dieser Stelle begonnen, die Mitarbeit bei der Erstellung eines eigenen grünen Gesetzesentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz zu ermöglichen.
Wir haben unseren Gesetzentwurf als erste Fraktion im Deutschen Bundestag überhaupt allen interessierten Kreisen zu Diskussion gestellt und sind damit bewusst innovative Wege gegangen: Statt einfach einen fertig ausgearbeiteten Gesetzestext vorzulegen, war es unser Anliegen, sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die beteiligten Verbände und Organisationen frühzeitig und transparent in die Diskussion mit einzubeziehen. Hierdurch wollten wir eine breite Diskussion über die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Beschäftigtendatenschutzes ermöglichen und neue Ideen und Konzepte angemessen berücksichtigen.
Der Erfolg dieses Experiments gibt uns Recht: So haben wir neben einer durchweg positiven Presseberichterstattung (z.B. hier oder auch hier) auch von Ihnen zahlreiche Mails und Kommentare in diesem Blog enthalten, die beweisen, dass sich viele Menschen durchweg konstruktiv mit unseren Vorschlägen auseinander gesetzt haben. Wir haben auf diese Weise wertvolle Hinweise zur Verbesserung unseres Gesetzesentwurfs erhalten. Auch hat uns sehr gefreut, dass der größte deutsche juristische Fachverlag, C. H. Beck aus München ein eigenes, begleitendes Forum zu unserem Blog eingerichtet hat, der sich u.a. mit unserem Entwurf auseinander setzt.
Wir werden Sie hier über den weiteren Fortgang informieren.