Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz eingebracht – Vielen Dank!
Am 25. Februar 2011 haben wir unseren Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz, zeitgleich mit dem Entwurf der Bundesregierung, in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dabei haben wir versucht, soweit wie möglich Ihre Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen. An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal ganz herzlich bei allen, die aktiv an unserem Entwurf mitgewirkt haben.
Wir sind der Meinung, dass wir gemeinsam eine klare und transparente Regelung zum Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten erarbeitet haben. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht alle Hinweise und Anregungen aufnehmen konnten. Der letztendlich vorgelegte Gesetzentwurf durchläuft viele – auch juristische – Stationen und Diskussionen, bevor er von der ganzen Bundestagsfraktion verabschiedet wird und auf diesem Weg müssen unterschiedliche Überlegungen und Meinungen gegeneinander abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden.
Unsere Erfahrungen mit diesem Prozess , insbesondere Ihre zahlreichen Rückmeldungen, haben uns darin bestärkt, zukünftig vermehrt auf diese Form der Beteiligung bei der Erarbeitung von eigenen Gesetzesentwürfen zurückzugreifen.
Wir freuen uns, wenn Sie uns dabei wieder unterstützen.
Konstantin von Notz und Beate Müller-Gemmeke