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Gliederung des Gesetzentwurfs
Artikel 1 Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDatG)
1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze
§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes
§ 2 Begriffsbestimmungen
2. Abschnitt: Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten
§ 3 Datenerhebung und Weitergabe
§ 4 Datengeheimnis, Zulässigkeit, Einwilligung
§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten
§ 6 Übermittlung der Beschäftigtendaten an Dritte
3. Abschnitt: Schutz besonderer Arten von Beschäftigungsdaten
§ 7 Begrenzung des Auskunftsverlangens
§ 8 Gesundheitsdaten
4. Abschnitt: Besondere Kontrollen der Beschäftigten im Einzelfall
§ 9 Videoüberwachung am Arbeitsplatz
§ 10 Raster-Abgleich von Beschäftigtendaten (Screening-Verfahren)
§ 11 Einsatz von Telekommunikationsdiensten
§ 12 Benachrichtigungspflichten
5. Abschnitt: Kommunikation mit den Beschäftigten
§ 13 Telearbeit
§ 14 Einsatz von Ortungssystemen
§ 15 Einsatz biometrischer Verfahren
§ 16 Auftragsdatenverarbeitung
§ 17 Trennung der Daten aus Arbeits- und Schuldverhältnis
6. Abschnitt: Rechte und Pflichten
§ 18 Informationsrechte der Beschäftigten
§ 19 Benachrichtigung bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung der Daten
§ 20 Führung der Personalunterlagen
§ 21 Korrekturen
§ 22 Ansprüche der Beschäftigten bei Verstoß gegen ihr Rechte
§ 23 Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften
§ 24 Grenzen der Verschwiegenheitspflicht für Beschäftigte
§ 25 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot
7. Abschnitt: Sonderbestimmungen
§ 26 Überwachung im Auftrag des Arbeitgebenden
§ 27 Datenverarbeitung innerhalb verbundener Unternehmen (Konzernklausel)
8. Abschnitt: Organisatorischer Datenschutz
§ 28 Betriebliche Datenschutzbeauftragte
§ 29 Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragten
§ 30 Anrufung der Betrieblichen Datenschutzbeauftragten
§ 31 Aufsichtsbehörde
9. Abschnitt: Datenschutz in den Interessenvertretungen
§ 32 Rechte von Betriebs- und Personalräten
§ 33 Datenverarbeitung von Betriebs- und Personalräten
10. Abschnitt: Schlussvorschriften
§ 34 Unabdingbare Rechte der Beschäftigten
§ 35 Verwertungsverbot
§ 36 Löschungspflicht
§ 37 Bußgeldvorschriften
Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes
Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes
Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes
Änderung des Gendiagnostikgesetzes
Änderung des Sozialgesetzbuchs 3
Inkrafttreten