Beschäftigtendatenschutz – Mehr Freiheit am Arbeitsplatz

Grüner Beschäftigtendatenschutz

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Entwurf zum Beschäftigtendatenschutz eingebracht – Vielen Dank!

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Am 25. Februar 2011 haben wir unseren Gesetzesentwurf zum Beschäftigtendatenschutz, zeitgleich mit dem Entwurf der Bundesregierung, in den Deutschen Bundestag eingebracht. Dabei haben wir versucht, soweit wie möglich Ihre Hinweise und Anregungen zu berücksichtigen. An dieser Stelle bedanken wir uns noch einmal ganz herzlich bei allen, die aktiv an unserem Entwurf mitgewirkt haben.

Wir sind der Meinung, dass wir gemeinsam eine klare und transparente Regelung zum Schutz der persönlichen Daten der Beschäftigten erarbeitet haben. Wir bitten um Verständnis, wenn wir nicht alle Hinweise und Anregungen aufnehmen konnten. Der letztendlich vorgelegte Gesetzentwurf durchläuft viele – auch juristische – Stationen und Diskussionen, bevor er von der ganzen Bundestagsfraktion verabschiedet wird und auf diesem Weg müssen unterschiedliche Überlegungen und Meinungen gegeneinander abgewogen und miteinander in Einklang gebracht werden.

Unsere Erfahrungen mit diesem Prozess , insbesondere Ihre zahlreichen Rückmeldungen, haben uns darin bestärkt, zukünftig vermehrt auf diese Form der Beteiligung bei der Erarbeitung von eigenen Gesetzesentwürfen zurückzugreifen.

Wir freuen uns, wenn Sie uns dabei wieder unterstützen.

Konstantin von Notz  und Beate Müller-Gemmeke

Written by Redaktion

März 11th, 2011 at 7:21 pm

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Experiment der öffentlichen Mitarbeit an grünem Gesetzentwurf ist geglückt

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Die Notwendigkeit der Einführung von bereichsspezifischen Bestimmungen zum Beschäftigtendatenschutz wird schon lange diskutiert. Die 2009 von der Großen Koalition geschaffene Regelung des § 32 BDSG zum Arbeitnehmerdatenschutz gilt jedoch allgemein als Fehlschlag, weil sie lediglich zusätzliche Probleme aufgeworfen hat, anstatt die bestehenden zu lösen.

Auch wenn die Bereitschaft des Bundesinnenministeriums, sich diesem Themenfeld endlich zuzuwenden grundsätzlich positiv zu bewerten ist, ist der von der schwarz-gelben Bundesregierung bislang vorgelegte Kabinettsentwurf leider alles andere als der Weisheit letzter Schluss. Aus unserer Sicht bietet er nicht die erforderlichen Verbesserungen für Beschäftigte gegenüber der geltenden Praxis. So verkennt er die gestiegenen Risiken der Informationstechnologie für die Persönlichkeitsrechte der ArbeitnehmerInnen und bietet deshalb insgesamt keinen höheren Schutz vor Überwachung und Kontrolle am Arbeitsplatz. Der Entwurf stößt deshalb zu Recht auf massive Kritik aus allen Richtungen. Er ist zu einseitig arbeitgeberfreundlich, bürokratisch und unverständlich.

Auch aus diesem Grund haben wir Bündnisgrünen uns dazu entschlossen, einen eigenen, sehr ausführlichen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz vorzulegen. Unser Ziel war es, potentielle Lösungen für die aus unserer Sicht drängendsten Probleme in diesem Bereich aufzuzeigen.

Am 20. Juli 2010 haben wir an dieser Stelle begonnen, die Mitarbeit bei der Erstellung eines eigenen grünen Gesetzesentwurfs zum Beschäftigtendatenschutz zu ermöglichen.

Wir haben unseren Gesetzentwurf als erste Fraktion im Deutschen Bundestag überhaupt allen interessierten Kreisen zu Diskussion gestellt und sind damit bewusst innovative Wege gegangen: Statt einfach einen fertig ausgearbeiteten Gesetzestext vorzulegen, war es unser Anliegen, sowohl die Bürgerinnen und Bürger als auch die beteiligten Verbände und Organisationen frühzeitig und transparent in die Diskussion mit einzubeziehen. Hierdurch wollten wir eine breite Diskussion über die Ausgestaltung eines zukunftsfähigen Beschäftigtendatenschutzes ermöglichen und neue Ideen und Konzepte angemessen berücksichtigen.

Der Erfolg dieses Experiments gibt uns Recht: So haben wir neben einer durchweg positiven Presseberichterstattung (z.B. hier oder auch hier) auch von Ihnen zahlreiche Mails und Kommentare in diesem Blog enthalten, die beweisen, dass sich viele Menschen durchweg konstruktiv mit unseren Vorschlägen auseinander gesetzt haben. Wir haben auf diese Weise wertvolle Hinweise zur Verbesserung unseres Gesetzesentwurfs erhalten. Auch hat uns sehr gefreut, dass der größte deutsche juristische Fachverlag, C. H. Beck aus München ein eigenes, begleitendes Forum zu unserem Blog eingerichtet hat, der sich u.a. mit unserem Entwurf auseinander setzt.

Wir werden Sie hier über den weiteren Fortgang informieren.

Written by Redaktion

Oktober 12th, 2010 at 7:03 pm

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Mitarbeit noch bis Mitte September möglich

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Das Kommentieren und Mitarbeiten am grünen Gesetzentwurf zum Beschäftigtendatenschutz noch bis Mitte September möglich!

Die Abgeordneten Beate Müller-Gemmeke und Konstantin von Notz von der Bundestagsfraktion Bündnis 90/ Die Grünen haben mit der Veröffentlichung ihres Entwurfs eines Beschäftigtendatenschutzgesetzes im Internet zur öffentlichen Diskussion Neuland betreten.

Unser Projekt hat viel öffentliches Lob erfahren und ein Parallelprojekt auf den Seiten des größten bundesdeutschen juristischen Fachverlags ausgelöst. Unser Gesetzentwurf wird hier direkt dem Regierungsentwurf gegenüberstellt und öffentlich diskutiert.

Insgesamt wurde die Diskussion bislang sehr gut angenommen – und durchweg sachlich und zum Teil auf hohem fachlichen Niveau geführt.

Bevor wir uns nun daran machen, die bisherigen Anregungen und Kommentare zu diskutieren und einzuarbeiten und unseren endgültigen Entwurf vorlegen, bitten wir alle, die sich noch nicht in die Diskussion eingeschaltet haben, noch einmal ganz herzlich, unsere extra hierfür eingerichtete Webseite zu besuchen und weitere Anregungen, Hinweise, Kritik und Änderungswünsche an dem Entwurf vorzubringen. Wir wollen bis Mitte September mit unserem Entwurf online bleiben und hoffen, dass Ihr gemeinsam die Zeit mit uns nutzt, möglichst viel Know-how und auch konkrete (Lebens-)Erfahrung aus den Betrieben und Behörden in den Entwurf einfließen zu lassen.

Herzlichen Dank dafür und viele Grüße,

Beate und Konstantin

Einladung zur Mitarbeit am grünen Gesetzentwurf

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Videoüberwachung am Arbeitsplatz, Rasterfahndung zur Korruptionsbekämpfung, das Ausforschen von sozialen Netzwerken
– wie viel Überwachung und Kontrolle ist am Arbeitsplatz erlaubt?

Ein gesetzlich verbürgter Datenschutz am Arbeitsplatz wird bereits seit den 80er Jahren gefordert. Seit Kurzem liegt ein noch nicht abgestimmter Referentenentwurf des Bundesministeriums des Inneren (BMI) für ein „Gesetz zur Regelung des Beschäftigtendatenschutzes“ vor.

Wir Bündnisgrünen sehen in dem vorgelegten Gesetzentwurf des Bundesinnenministeriums keine wesentlichen Verbesserungen gegenüber der geltenden Praxis.

Aus diesem Grund haben wir beschlossen, einen eigenen Gesetzesentwurf zu erarbeiten und vorzulegen, der Lösungen für die aus unserer Sicht drängendsten Probleme des Beschäftigtendatenschutzes bereithält.

Mit diesem Blog laden wir Sie und Euch dazu ein, an unserem Gesetzentwurf eines Beschäftigtendatenschutzes mitzuarbeiten und freuen uns über Kommentare, Kritik und Anregungen!

Herzliche Grüße

Konstantin von Notzöööööö           öBeate Müller-Gemmeke
Sprecher für Innenpolitik            Sprecherin für Arbeitnehmer-Rechte

Written by Redaktion

Juli 19th, 2010 at 12:13 pm