Beschäftigtendatenschutz – Mehr Freiheit am Arbeitsplatz

Grüner Beschäftigtendatenschutz

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Gliederung des Gesetzentwurfs

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Artikel 1 Beschäftigtendatenschutzgesetz (BDatG)

1. Abschnitt: Allgemeine Grundsätze

§ 1 Zweck und Anwendungsbereich des Gesetzes

§ 2 Begriffsbestimmungen

2. Abschnitt: Datenverarbeitung von Beschäftigtendaten

§ 3 Datenerhebung und Weitergabe

§ 4 Datengeheimnis, Zulässigkeit, Einwilligung

§ 5 Verarbeitung personenbezogener Daten der Beschäftigten

§ 6 Übermittlung der Beschäftigtendaten an Dritte

3. Abschnitt: Schutz besonderer Arten von Beschäftigungsdaten

§ 7 Begrenzung des Auskunftsverlangens

§ 8 Gesundheitsdaten

4. Abschnitt: Besondere Kontrollen der Beschäftigten im Einzelfall

§ 9 Videoüberwachung am Arbeitsplatz

§ 10 Raster-Abgleich von Beschäftigtendaten (Screening-Verfahren)

§ 11 Einsatz von Telekommunikationsdiensten

§ 12 Benachrichtigungspflichten

5. Abschnitt: Kommunikation mit den Beschäftigten

§ 13 Telearbeit

§ 14 Einsatz von Ortungssystemen

§ 15 Einsatz biometrischer Verfahren

§ 16 Auftragsdatenverarbeitung

§ 17 Trennung der Daten aus Arbeits- und Schuldverhältnis

6. Abschnitt: Rechte und Pflichten

§ 18 Informationsrechte der Beschäftigten

§ 19 Benachrichtigung bei unrechtmäßiger Kenntniserlangung der Daten

§ 20 Führung der Personalunterlagen

§ 21 Korrekturen

§ 22 Ansprüche der Beschäftigten bei Verstoß gegen ihr Rechte

§ 23 Verbandsklagerecht für Betriebsräte und Gewerkschaften

§ 24 Grenzen der Verschwiegenheitspflicht für Beschäftigte

§ 25 Arbeitsrechtliches Benachteiligungsverbot

7. Abschnitt: Sonderbestimmungen

§ 26 Überwachung im Auftrag des Arbeitgebenden

§ 27 Datenverarbeitung innerhalb verbundener Unternehmen (Konzernklausel)

8. Abschnitt: Organisatorischer Datenschutz

§ 28 Betriebliche Datenschutzbeauftragte

§ 29 Vorabkontrolle durch die Datenschutzbeauftragten

§ 30 Anrufung der Betrieblichen Datenschutzbeauftragten

§ 31 Aufsichtsbehörde

9. Abschnitt: Datenschutz in den Interessenvertretungen

§ 32 Rechte von Betriebs- und Personalräten

§ 33 Datenverarbeitung von Betriebs- und Personalräten

10. Abschnitt: Schlussvorschriften

§ 34 Unabdingbare Rechte der Beschäftigten

§ 35 Verwertungsverbot

§ 36 Löschungspflicht

§ 37 Bußgeldvorschriften

Artikel 2

Änderung des Bundesdatenschutzgesetzes

Artikel 3

Änderung des Betriebsverfassungsgesetzes

Artikel 4

Änderung des Bundespersonalvertretungsgesetzes

Artikel 5

Änderung des Gendiagnostikgesetzes

Artikel 6

Änderung des Sozialgesetzbuchs 3

Artikel 7

Inkrafttreten